Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1Vertragsgegenstand
1.1 YUZUY überlässt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Lizenzsoftware Yuzuy sowie deren Versionen (Updates und Upgrades) zur Nutzung. Die Mietsache und deren Nutzung dürfen nicht aufgeteilt werden.
1.2 Der Kunde wird die Lizenzsoftware nur zu den Bedingungen der beigefügten AGB für Softwaremiete der YUZUY nutzen.
1.3 Der Kunde ist verpflichtet jede Erweiterung der Qumulo Nutzung an YUZUY zu melden und ggf. den vorhandenen Mietvertrag bis zum Vertragsende zu erweitern. YUZUY wird dem Kunden die Vertragserweiterung umgehend bestätigen.
1.4 Die Lizenzsoftware enthält Open Source Softwarekomponenten, die in der Online Dokumentation ausdrücklich ausgewiesen und aufgelistet sind. Diese Open Source Softwarekomponenten werden gemäß den jeweiligen Open Source Lizenzbedingungen überlassen, die mit der Dokumentation ebenfalls aufgelistet sind. Der Kunde erkennt an, dass diese Open Source Lizenzbedingungen bei den Open Source Softwarekomponenten Anwendung finden. Der Kunde verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.
§ 2 Geistige Schutzrechte und Rechtseinräumung
2.1 YUZUY räumt dem Kunden ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht-unterlizenzierbares, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, Recht zur Nutzung und Vervielfältigung der Lizenzsoftware und ihrer Versionen ausschließlich für interne Geschäftszwecke (keine Plattform für Dritte) ein. Der Kunde ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Sicherheitskopien der Lizenzsoftware zu erstellen.
2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Umarbeitungen und Modifikationen an der Lizenzsoftware oder den Versionen vorzunehmen. Kennzeichnungen der Lizenzsoftware, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lizenzsoftware oder Versionen an Dritte zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten (Untermiete). Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.
§ 3 Softwareüberlassung
3.1 YUZUY stellt die Lizenzsoftware und deren Versionen im Objektcode und die dazugehörige Dokumentation auf elektronischem Weg (E-Mail/Download/Web), zur Verfügung. Dazu gehört nicht der Quellcode der Lizenzsoftware (mit Ausnahme der Open Source Softwarekomponenten).
3.2 Sofern die Lizenzsoftware per Download zur Verfügung gestellt wird, überlasst YUZUY dem Kunden nach Ankündigung, mindestens in Textform, die für die Durchführung des Downloads erforderlichen Informationen, wie beispielsweise Passwort oder Lizenzschlüssel. Diese sind vom Kunden als vertrauliche Informationen zu behandeln.
3.3 Der Kunde wird der YUZUY umgehend schriftlich den Erhalt der E-Mail mit der Lizenzsoftware oder die Zurverfügungstellung der für den Download erforderlichen Informationen bestätigen. Wenn YUZUY die vorstehende Bestätigung nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Übersendung der E-Mail mit der Lizenzsoftware oder Bereitstellung der Download-Informationen erhält, gilt die Lizenzsoftware als ordnungsgemäß überlassen.
§ 4 Miete und Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Überlassung der Lizenzsoftware während der Vertragslaufzeit, zahlt der Kunde eine einmalige Miete für die Gesamtlaufzeit im Voraus zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Sämtliche Zahlungsbeträge verstehen sich ausschließlich in Euro.
4.3 Die Gesamtmiete ist im Voraus sofort nach Zugang einer Proforma Rechnung zur Zahlung fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Rechnung mit Ausweis des tatsächlichen Mietbeginns.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
5.1 Dieser Vertrag beginnt mit Zahlungseingang der Gesamtmiete frühestens jedoch am im Angebot ausgewiesenen Termin und läuft bis zum Ablauf der im Angebot ausgewiesenen Mietdauer. Danach endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung wird für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
5.2 Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt.
5.3 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Nutzung der Lizenzsoftware einzustellen. Jede weitergehende Nutzung ist unzulässig. Der Kunde ist zudem verpflichtet, sämtliche Installationen der Lizenzsoftware, sämtliche Vervielfältigungsstücke gleich welcher Art sowie die Dokumentation zu löschen.
5.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 6 Sachmängel der Lizenzsoftware (einschließlich Versionen)
6.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages ist YUZUY verpflichtet, bei Sachmängeln der Lizenzsoftware (einschließlich Versionen) zu beseitigen. Im eigenen Ermessen kann YUZUY Sachmängel durch Nachbesserung oder Neulieferung beseitigen.
6.2 Der Kunde ist nur dann zu einer Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 BGB berechtigt, wenn der Kunde angemessene Möglichkeiten zur Mangelbeseitigung gewährt hat und diese fehlschlug.
6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Miete zu mindern, wen er die Lizenzsoftware (einschließlich Versionen) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der YUZUY geändert hat und dies ursächlich für den Mangel ist.
§ 7 Rechtsmängel (Schutzrechtverletzungen Dritter)
7.1 YUZUY erklärt für die Laufzeit des Vertrages, über alle erforderlichen Rechte an der Lizenzsoftware, den Versionen und der dazugehörigen Dokumentation zu verfügen. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Patente, Markenrechte und sonstige Schutzrechte. YUZUY erklärt weiterhin keine Verträge geschlossen zu haben oder einzugehen, die die Rechte des Kunden gemäß § 2 dieses Vertrages beeinträchtigen.
7.2 Der Kunde wird YUZUY unverzüglich über behauptete Rechtsmängel oder Schutzrechtsverletzungen informieren und im Übrigen angemessene Unterstützung bei der Abwehr solcher Ansprüche leisten.
7.3 YUZUY stellt den Kunden während der Laufzeit des Vertrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte durch die Lizenzsoftware oder deren Versionen zum Gegenstand haben. Die Freistellung umfasst alle Ansprüche Dritter, die entstehen und gegen den Kunden geltend gemacht werden. Der Freistellungsanspruch setzt voraus, dass
- YUZUY gemäß § 7.2 über den behaupteten Anspruch informiert wird;
- YUZUY die umfassende Kontrolle der Verteidigung oder etwaiger Vergleichsverhandlungen überlassen wird.
YUZUY übernimmt die Kosten der angemessenen Unterstützung durch den Kunden im Rahmen einer gesetzlichen Vergütung. Für diese Freistellungsverpflichtung von YUZUY gelten die Haftungsregelungen gemäß § 8.
7.4 Wenn die Lizenzsoftware, eine Version oder die dazugehörige Dokumentation während der Laufzeit des Vertrages Gegenstand einer Schutzrechtsverletzungsklage oder -maßnahme wird, wird YUZUY im eigenen Ermessen
- dem Kunden ohne zusätzliche Kosten das Recht zur Fortsetzung der Nutzung der Lizenzsoftware einschließlich ihrer Versionen und dazugehöriger Dokumentation verschaffen, oder
- die Lizenzsoftware, Versionen oder dazugehörige Dokumentation ersetzen oder verändern, so dass die Schutzrechtsverletzung oder der Rechtsmangel beseitigt wird, vorausgesetzt dies führt nicht zu einer Verminderung des Funktionsumfangs.
Darüber hinaus ist der Kunde nur nach Maßgabe des § 8 zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche bei Rechtsmängeln berechtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Die Rechte/Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den folgenden Regelungen:
8.1 YUZUY haftet unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit der Lizenzsoftware sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet YUZUY auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung unbeschränkt.
8.2 Bei Fahrlässigkeit haftet YUZUY nur bei der Verletzung solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Der Höhe nach ist in diesem Fall die Haftung summenmäßig auf den Betrag der Gesamtmiete sowie auf solche Schäden beschränkt mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
8.3 Die Haftung von YUZUY nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
8.4 Vor dem Hintergrund, dass alle Open Source Softwarekomponenten ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung überlassen werden, ist die Haftung für Schäden, die in Folge der Überlassung solcher Open Source Softwarekomponenten entstehen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.5 Sofern ein Schaden von beiden Vertragspartnern verursacht wurde, ist das Mitverschulden des Kunden zu berücksichtigen.
8.6 Die verschuldensunabhängige Haftung von YUZUY für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler nach § 536a, Abs. 1 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Keiner der Vertragspartner ist verantwortlich für Schäden und Verzögerungen, die auf Ursachen basieren, die nicht in der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegen. Solche Ursachen sind insbesondere Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, militärische Auseinandersetzungen, gesetzliche oder behördliche Anordnungen.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von YUZUY in Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, ist Hamburg.
9.3 Dies ist der vollständige Vertrag zwischen den Vertragspartnern. Er löst sämtliche früheren Absprachen und Übereinkünfte, die den Vertragsgegenstand betreffen, ab. Dieser Vertrag und seine Anlagen enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bestehen nicht.
9.4 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
9.5 Im Zweifel gilt ausschließlich die deutsche Version dieser AGB.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.